Mitarbeitende, die für Ferien nachhaltig reisen möchten, vergleichen die Dauer ihrer geplanten Reise mit jener einer Flugreise und teilen die zusätzliche Reisezeit ihrem Arbeitgeber mit. Diese kann anschliessend in Form zusätzlicher freier Tage gewährt werden. Mitarbeitende, die ihre Ferien im Inland oder zu Hause verbringen, können unabhängig von der Reisedauer die im Reglement festgelegte maximale Anzahl zusätzlicher freier Tage erhalten.
Auch bei Geschäftsreisen wird die zusätzliche Reisezeit im Vergleich zu einer Flugreise berechnet. Die Hälfte dieser zusätzlichen Reisezeit gilt beispielsweise als Arbeitszeit, die andere Hälfte kann als Zeitgutschrift angerechnet und später als zusätzliche freie Zeit bezogen werden.
Die genaue Ausgestaltung erfolgt über ein internes Reglement. Gerne stellen wir Ihnen ein Musterreglement zur Verfügung und begleiten Sie bei der Einführung des Modells.